Wie kann man zum Cluster beitreten?
Unternehmen, die Interesse haben an einem Beitritt zum Cluster sollten sich mit der "MITGLIEDSCHAFTSORDNUNG" und den Ethikkodex des Clasters vertraut machen und dann die BEITRITTSERKLÄRUNG ZUM CLUSTER TOURISTISCHER MARKEN ausfüllen . Alle diese Dokumente können von unserer Website heruntergeladen werden. Ausgefüllt soll man die Dokumente an das Büro des Clusters übersenden : Polnische Gesellschaft für Beratungs-und Consulting (Polskie Stowarzyszenie Doradczo Konsultingowe)
ul. Rynek Kościuszki 2
15-091 Białystok
oder per E-Mail an: biuro@polskiestowarzyszenie.pl Für weitere Informationen zum Ausfüllen der Dokumente und Antworten auf weitere Fragen erhalten Sie von
Frau Katarzyna Halicka, E-Mail: k.halicka@polskiestowarzyszenie.pl,
tel. 600 199 853
Welche Vorteile hat die Mitgliedschaft in einem Cluster?
Die Cluster-Mission ist es, eine ständige Plattform für Kooperation und Zusammenarbeit zwischen seinen Mitgliedern zu bilden.
Die Firmen, die zum Cluster gehören, profitieren von dem Beitritt zu dieser Initiative. Die Mitgliedschaft im Cluster unterstützt die Entwicklung dank der Zusammenarbeit des Clusters mit dem Forschungskreis auf regionaler, nationaler und transnationaler Ebene; Cluster vereinigt Unternehmer aus Woiwodschaften des Ostpolens; Erhöhung der Verhandlungsmacht der Cluster-Mitglieder bei den Verhandlungen über die Bedingungen der Erbringung von Dienstleistungen und Lieferung von Materialien, Produkten und Waren; Bildung einer langfristigen Zusammenarbeit und Gewinnung der großen Projekte durch gemeinsame Initiativen der Cluster-Mitglieder; Entwicklung der Cluster-Unternehmen; Gemeinsame Schulungen der Mitarbeiter; Plattform für den Austausch von Informationen über verfügbare Arbeitskräfte und Ressourcen, um diese optimal einzusetzen; Schaffung eines attraktiven Images des Clusters der Region und die Verbreitung von Informationen über die Initiativen des Clusters an die Medien; Förderung von Produkten der Unternehmen und Institutionen, die zum Cluster gehören, mit Hilfe der Werbung in den Medien und einer professionellen Unterstützung der Werbeagenturen; Überwachung der Arbeitsmarkt, Zusammenarbeit mit Bildungs- und Schulungseinrichtungen, mit dem Ziel den Cluster-Mitgliedern Fachkräfte einfacher zu gewinnen; Schaffung der leichteren Zugang zu innovativen Technologien und Schulungen; Umsetzung von Qualitätsmanagementsystemen und Durchführung von anderen Initiativen der Cluster-Mitglieder.
Wer kann einem Cluster beitreten?
Ein Mitglied des Clusters kann jede Unternehmen oder Organisation des Geschäftskreises werden, die eine Beitrittserklärung zum Cluster eingereicht hat, Ordnung der Cluster-Mitgliedschaft und einen Ethikkodex akzeptiert hat, Einverständnis des Cluster-Vorstands erhalten hat. Der Beitritt zu dem Cluster tritt ab dem Datum der Unterzeichnung einer Anlage zu der Vereinbarung über die Zusammenarbeit - Partnerschaftsvertrag zwischen dem Mitglieder des Clusters und dem Cluster -Koordinatoren.
Wer entscheidet, ob ein Unternehmen zu Cluster beitreten kann?
Decydujący głos dotyczący decyzji o przyłączeniu kolejnego obiektu do Klastra mają sami klastrowicze. Akceptacja Zarządu Klastra następuje po zasięgnięciu opinii Członków Klastra.
Können nur die großen Unternehmen dem Cluster beitreten?
Nein, Mitglieder des Clusters kann jede Unternehmen oder Organisation des Geschäftskreises werden.
Darf man zu mehreren Cluster gleichzeitig gehören?
Ja, man kann zu mehreren Cluster gleichzeitig gehören.